Muhammad At-Tusi schreibt:

فأما إقامة الحدود فليس يجوز لأحد إقامتها إلا لسلطان الزمان المنصوب من قبل الله تعالى أو من نصبه الإمام لإقامتها

„Was die Durchführung der Grenzstrafen (Hudud) betrifft, so ist ihre Durchführung keinem erlaubt, außer dem von Gott ernannten Herrscher der Zeit oder demjenigen, den der Imam dazu ernannte, sie durchzuführen.” [An-Nihayah, Seite 300]

  1. […] Um zwischen den Menschen Urteile sprechen, richten und versöhnen zu können, muss man kein Staatsführer sein. Diese Aufgaben obliegen – wie der Gelehrte wortwörtlich sagt – den Rechtsgelehrten und nicht einem einzigen. Was die Grenzstrafen (Hudud) betrifft, so sind sie gemäß At-Tusi ohne den Imam der Zeit (a.) nicht umsetzbar [hier!]. […]

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