Al-Khu’i über das Anschauen des Gliedes eines Ungläubigen
Abu l-Qasim Al-Khu’i wird gefragt:
لَـوْ قُـطِـعُ ذَکَـرُ مَـيِّـتٍ کَـافِـرٍ, هَـلْ يَـحْـرُمُ الـنَّـظَـرُ إِلَـيْـهِ؟
„Wenn man das männliche Glied eines toten Ungläubigen abschneidet, ist es verboten, es sich anzuschauen?“
Worauf er antwortet:
لا يَـحْـرُمُ ذَٰلِـکَ, والـلَّٰـهُ الْـعَـالِـمُ
„Das ist nicht verboten und Gott ist der Kundige.“ [Sirat-un-Najah, Band 3, Seite 261]
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