Frage:
Es wurde ein Rechtsgutachten in Umlauf gebracht, worin behauptet wird, dass der bekannte Gelehrte Ali As-Sistani den Verkehr mit Tieren für erlaubt erklärt hätte.
Antwort:
Bei diesem vermeintlichen Rechtsgutachten handelt es sich offenkundig um eine schlecht gemachte Fabrikation und Fälschung:
Auffällig am Text ist, dass das Wort Entsendung ( بعثة ) sowie andere Wörter anstelle von Ta’ Marbutah ( ة ) mit einem Ha’ ( ه ) geschrieben wurden und ebenso die Lüge, dass es viele Überlieferungen über die Erlaubnis zum Verkehr mit Tieren gebe.
Das zuständige Büro von Ali As-Sistani schreibt: „In Seinem erhabenen Namen, es ist ein gefälschtes Antwortschreiben und verfügt über keinen Wahrheitsgehalt. Außer mit der sich in der Ehe befindenden Frau ist der Geschlechtsverkehr absolut nicht erlaubt.”
بامسه تعالى, جواب مزور لا حقيقة له ولا يجوز وطئ غير الزوجة مطلقا
Auch findet man Aussagen über ein Verbot auf der offiziellen Internetpräsenz, die jedem [hier!] zugänglich ist.
Ali Al-Husaini As-Sistani sagt: „Sollte (Gott verbietet es!) eine Person Geschlechtsverkehr mit einem Tier und einen Erguss haben, dann ist die Ganzkörperwaschung alleine ausreichend für ihn und sollte derjenige keinen Erguss und zur Zeit der unnatürlichen Handlung eine Gebetswaschung vollzogen haben, dann ist auch die Ganzkörperwaschung ausreichend für ihn. Wie dem auch sei, sollte derjenige zu jener Zeit keine Gebetswaschung vollzogen haben, dann besteht die verpflichtende Vorsichtsmaßnahme darin, dass er die Ganzkörperwaschung durchführt und ebenso die Gebetswaschung vollzieht. Die selben Anweisungen gelten, wenn jemand Unzucht begeht.” [Islamic Laws, Obligatory baths / Ghusl: Rules regarding Janabat, Nummer 357]
Was die Leute des Hauses (a.) betrifft [hier!], so verbieten sie einstimmig diese unnatürliche Handlungsweise.