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Abu l-Qasim Al-Khu'i (1899 - 1992)

Al-Khu’i über das Milchtrinken beim ehelichen Beischlaf

Abu l-Qasim Al-Khu’i wird gefragt:

هَـلْ يَـجُـوزُ شُـرْبُ حَـلِـيـبِ الـزَّوْجَـةِ أَثْـنَـاءَ الْـعَـمَـلِـيَّـةِ الْـجِـنْـسِـيَّـةِ أَوْ عَـدَمُـهَـا؟

Ist es erlaubt, die Milch der Ehefrau während dem Geschlechtsverkehr zu trinken oder sein Fehlen?“

Worauf er antwortet:

لَا مَـانِـعَ مِـنْـهُ فِـي نَـفْـسِـهِ

„An sich steht dem nichts im Wege.“ [AlKhoei.Net, Frage 469:1]

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Abu l-Qasim Al-Khu’i wird gefragt:

هَـلْ يَـجُـوزُ لِـلـرَّجُـلِ وَهُـوَ يُـدَاعِـبُ امْـرَأَتَـهُ أَنْ يَـشْـرَبَ مِـنْ ثَـدْيِـهَـا؟

Ist es einem Mann erlaubt, während er mit seiner Frau beim Vorspiel ist, von ihrer Brust zu trinken?“

Worauf er antwortet:

يَـجُـوزُ لِـکُـلٍّ مِّـنَ الـزَّوْجَـيْـنِ الْاِسْـتِـمْـتَـاعُ بِـالْآخَـرِ بِـمَـا شَـاءَا

„Es ist für jeden der beiden Eheleute erlaubt, den anderen auf die Weise zu genießen, wie es beide wollen.“ [AlKhoei.Net, Frage 397]

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