Muhammad Ibn Hasan At-Tusi schreibt
واستدل الجبائي أيضا بالآية على أن الأنبياء يجوز عليهم السهو والنسيان قال بخلاف ما يقوله الرافضة بزعمهم من أنه لا يجوز عليهم شئ من ذلك. وهذا ليس بصحيح أيضا لأنا نقول إنما لا يجوز عليهم السهو والنسيان فيما يؤدونه عن الله، فأما غير ذلك فإنه يجوز أن ينسوه أو يسهو عنه مما لم يؤد ذلك إلى الاخلال بكمال العقل، وكيف لا يجوز عليهم ذلك وهم ينامون ويمرضون ويغشى عليهم، والنوم سهو وينسون كثيرا من متصرفاتهم أيضا وما جرى لهم فيما مضى من الزمان، والذي ظنه فاسد
„Al-Jubba’i legte diesen Vers (6:68) ebenso als Beweis vor, dass die Propheten (a.) außer Acht lassen und vergessen können. Er sagte: »Ganz im Gegenteil zu dem, was die Rafiditen sagen. Sie behaupten über die Propheten (a.), dass bei ihnen nichts davon zulässig ist.« Und das ist ebenso nicht richtig, denn wir sagen lediglich, dass die Propheten (a.) nicht bei Dingen unachtsam sind und vergessen, die sie von Gott übermitteln, was aber anderes als das betrifft, so kann es sein, dass sie es vergessen oder außer Acht lassen, solange dies nicht zu einem Mangel an vollkommenem Intellekt führt und wie sollte das für sie nicht zulässig sein, wenn sie schlafen, erkranken und sie etwas überkommt und der Schlaf ist eine Unachtsamkeit und die Propheten (a.) vergaßen auch vieles von ihren Handlungen und was ihnen ihnen in vergangener Zeit widerfuhr und das, was er (Al-Jubba’i) meinte, ist falsch.” [At-Tibyan, Band 4, Seite 165]