Muhammad As-Saduq (923 - 991)

Saduq über Pädophilenstrafe

Muhammad Ibn Ali As-Saduq schreibt:

واعلم أن اللواط هو ما بين الفخذين فأما الدبر فهو الكفر بالله العظيم واعلم أن حرمة الدبر أعظم من حرمة الفرج، لأن الله أهلك أمة بحرمة الدبر، ولم يهلك أحدا بحرمة الفرج واعلم أن عقوبة من لاط بغلام أن يحرق بالنار، أو يهدم عليه حائط، أو يضرب ضربة بالسيف وإذا أحب التوبة تاب من غير أن يرفع خبره إلى إمام المسلمين فان رفع خبره إلى الإمام هلك، فإنه يقيم عليه إحدى هذه الحدود التي ذكرناها وللإمام أن يعفو عن كل ذنب بين العبد وخالقه، فان عفى عنه جاز عفوه وإذا كان الذنب بين العبد والعبد فليس للإمام أن يعفو

„Wisse, dass die Sodomie (Liwat) das ist, was zwischen den Schenkeln stattfindet. Was jedoch beim Hinterteil erfolgt, das ist Unglaube an den allmächtigen Gott. Wisse, dass die Unversehrtheit des Hinterteils einen gewaltigeren Rang hat, als die Unversehrtheit des Schamteils, denn Gott vertilgte eine Nation wegen der Unversehrtheit des Hinterteils, aber nie vertilgte Er eine Nation wegen der Unversehrtheit des Schamteils. Wisse, dass die Strafe von demjenigen, der einem Jungen beiwohnt, darin besteht, mit Feuer verbrannt zu werden, oder unter einer einstürzenden Mauer zerdrückt zu werden, oder mit dem Schwert erschlagen zu werden. Wenn er Buße tun möchte, dann tut er das während der Imam der Muslime (a.) über ihn nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Wenn der Imam (a.) aber über ihn in Kenntnis gesetzt wurde, dann ist sein Schicksal besiegelt. Er vollstreckt an ihm eine dieser Grenzstrafen (Hudud), die wir erwähnten und es steht dem Imam (a.) zu, den Diener bei Sünden zwischen ihm und Seinem Schöpfer zu begnadigen. Wenn er also bei ihm Gnade walten lässt, dann ist seine Begnadigung zulässig. Wenn es sich jedoch um Sünden zwischen einem Diener und dem anderen Diener handelt, dann steht es dem Imam (a.) nicht zu, Gnade walten zu lassen.” [Al-Muqni’, Seite 430]

Moqne3-e Saduq S 430

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