Gelehrte über Beischlafsalter
Muhammad Ar-Ruhani (1926 - 2022)

Ar-Ruhani über Beischlafsalter

Muhammad Sadiq Ar-Ruhani schreibt:

وأما خبر غياث بن إبراهيم عن جعفر عن أبيه عن علي عليهم السلام لا توطأ جارية لأقل من عشر سنين، فإن فعل فعيبت فقد ضمن فلهجره، ومخالفته لما تقدم، يحمل صدره على الكراهة إن أمكن وإلا فيطرح ومقتضى اطلاق النصوص عدم الفرق بين النكاح الدائم والمتعة وهل يجوز الاستمتاع بما عدا الوطء من النظر واللمس بشهوة والضم والتفخيذ؟ الظاهر ذلك ولو في الرضيعة للأصل السالم عن المعارض

„Was den Bericht von Ghayyath Ibn Ibrahim betrifft, der von Ja’far (a.) über seinen Vater (a.) berichtete, dass Ali (a.) sagte: »Keiner verkehrt mit einem jungen Mädchen, das jünger als zehn Jahre alt ist. Sollte jemand das tun, sodass sie befleckt ist, dann wird er zur Verantwortung gezogen.« So ist dies zu meiden und nicht im Einklang mit dem, was vorausging. Man legt die Äußerung dessen verpönend aus, wenn dies möglich ist und wenn nicht, dann verwirft man es. Der verbindliche Ausdruck der Texte besagt die Nichtigkeit der Unterscheidung zwischen der Ehe auf Dauer oder Zeit, doch sollte außer dem Geschlechtsverkehr der Genuss wie das Anschauen, das Berühren mit Lust, das Umarmen und der Schenkelverkehr erlaubt sein? Dies ist offenkundig der Fall, selbst mit einem weiblichen Säugling, da grundlegend nichts dagegen spricht.“ [Fiqh-us-Sadiq, Band 31, Seite 139]

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