Ali As-Sistani schreibt:
لا يجوز وطء الزوجة قبل إكمال تسع سنين، دواماً كان النكاح أو منقطعاً، واما سائر الاستمتاعات كاللمس بشهوة والتقبيل والضم والتفخيذ فلا بأس بها
„Der Geschlechtsverkehr mit der Ehefrau ist vor der Vollendung von neun Jahren nicht erlaubt, sei es eine Ehe auf Dauer oder Zeit, was aber die restlichen Genüsse betrifft, wie das Berühren mit Lust, das Küssen, das Umarmen und den Schenkelverkehr, so besteht darin kein Problem.“ [Minhaj-us-Salihin, Band 3, Seite 10]
Kommentar:
Dies stand ebenso auf der offiziellen Internetseite [hier!].