Nachahmung / التّقليد

Urgelehrte über Nachahmung

Muhammad Al-Hurr Al-Amili schreibt:
اختلف في جواز التقليد في الأصول والفروع فمنهم من منع منه فيهما ومنهم من أجاز فيهما ومنهم من أجازه في الفروع والخلاف مشهور وأدلة الجواز ضعيفة والآيات الشريفة صريحة في ذمه والمنع منه مطلقا بل بعض الآيات ظاهرة في تناول المنع للفروع وقد جمعنا الأحاديث والأدلة وما يرد عليها في محلى آخر ومن أجازه في الفروع من أصحابنا المتأخرين لا يجيزون تقليد الميت والمتقدمون لا يجيزون تقليد الميت ولا الحي
„Es herrscht Uneinigkeit über die Zulässigkeit der Nachahmung (Taqlid) in den Rechtsfragen (Furu’) und Glaubensdingen (Usul) der Religion. Unter ihnen ist derjenige, der es in beiden verbietet und unter ihnen ist derjenige, der es in beiden erlaubt und unter ihnen ist jener, der es lediglich in Rechtsfragen (Furu’) erlaubt, doch das Gegenteilige ist weit bekannt und die Beweise für die Zulässigkeit sind schwach und die Verse des Qur’an besagen klar die Verurteilung und das absolute Verbot davon. Vielmehr noch besagen einige Verse offenkundig das Verbot in Rechtsfragen (Furu’) und wir stellten bereits die Überlieferungen und Beweise und was dem entgegnet wird an einer anderen Stelle zusammen. Diejenigen von unseren späteren Gefährten, die es in Rechtsfragen (Furu’) erlauben, erlauben nicht die Nachahmung (Taqlid) des Verstorbenen, während die Urgelehrten weder die Nachahmung (Taqlid) des Verstorbenen noch die des Lebenden erlauben.” [Al-Fawa´id-ut-Tusiyyah, Seite 326]
fawa2ede-3ameli-s-326
Kommentar:
Al-Amili ist der Autor des berühmten Werkes „Wasa´il-ush-Shi´ah”.

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