Frage:
Ist auf die Bewertung der Überlieferungsketten laut Al-Kashani Verlass?
Antwort:
Al-Faid Al-Kashani schreibt: „Bei den Einstufungen in glaubwürdige und unglaubwürdige Überlieferer und den Voraussetzungen dafür herrschen Unstimmigkeiten, Widersprüche und Zweifel, wodurch die Seelen nicht zur Ruhe kommen, wie es vor jenem nicht verborgen bleibt, der sich damit auskennt. Man sollte sich als erstes zum Verfahren der Urgelehrten anhalten und dieser erfundenen Begrifflichkeit absolut keine Beachtung schenken und diese Bedrückung verlassen. Ja, wenn sich zwei Berichte widersprechen, auf die man sich gemäß dem Verfahren der Urgelehrten verlässt, dann benötigen wir die Bevorzugung des einen vor dem anderen und uns obliegt, zum Zustand ihrer Überlieferer bei den Einstufungen in glaubwürdige und unglaubwürdige zurückzukehren, die von den Lehrmeistern unter ihnen berichten und wir begründen das Urteil auf dem, worauf durch die Aussage der Imame (a.) in den überlieferten Berichten hinsichtlich der Bevorzugung hingewiesen wurde: »Dann ist es das Urteil, womit jener richtet, der von beiden in Anbetracht der Überlieferungen am gerechtesten und frömmsten und wahrhaftigsten ist.«“ [Kitab-ul-Wafi, Band 1 Seite 25]
قال الفيض الكاشاني: فإن في الجرح والتعديل وشرائطها اختلافات وتناقضات واشتباهات لا يكاد ترتفع بما تطمئن إليه النفوس كما لا يخفى على الخبير بها فالأول الوقوف على طريقة القدماء وعدم الاعتناء بهذا الإصطلاح المستحدث رأسا وقطعا والخروج عن هذه المضايق نعم إذا تعارض الخبران المعتمد عليها على طريقة القدماء فأحتجنا إلى الترجيح بينها فعلينا أن نرجع إلى حال رواتها في الجرح والتعديل المنقولين عن المشايخ فيهم ونبني الحكم على ذلك كما أشير إليه في الأخبار الواردة في التراجيح بقولهم عليهم السلام فالحكم ما حكم به أعدلهما وأورعهما وأصدقهما في الحديث
Anmerkung:
Die von Al-Kashani erwähnte Aussage thematisiert den Fall, wenn sich zwei Streitende zwei Richter aussuchen, die sich widersprechen [hier!].