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Hingabe / الإسلام

Die wahren Wurzeln der Religion (Usul-ud-Din)

Hasan Ibn Ali berichtete, dass Fadl Ibn Sahl zu Imam Ar-Rida (a.) sprach: „Ich möchte, dass du mir eine Sammlung vom Erlaubten und Verbotenen und den Pflichten (Fard) und Bräuchen (Sunnah) erstellst, denn du bist Gottes Beweis an Seine Schöpfung und die Quelle des Wissens.” So verlangte der Imam (a.) nach einem Tintenfass und Papier und sprach zu Al-Fadl: „Schreib: Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen. Uns genügt das Bekenntnis, dass es außer Gott keinen Gott gibt, dem Einen, dem Absoluten, der Sich weder Gefährtin noch Kind nahm (72:3), dem Mächtigen, dem Hörenden, dem Sehenden, dem Starken, dem Beständigen, dem Erhebenden (Qa’im), dem Währenden, dem Licht, dem Wissenden (Alim), der nicht unwissend ist, dem Mächtigen, Der nicht machtlos ist, dem Reichen, Der nicht bedürftig ist, dem Gerechten, Der nicht ungerecht ist, dem Schöpfer aller Dinge, Dem nichts gleich ist (42:11), Dem nichts ähnelt, Dem keiner trotzt, Der kein Ebenbild hat, Dem niemand ebenbürtig ist und dass Muhammad (s.) Sein Diener und Gesandter ist und Sein Treuhänder und Auserwählter von Seinen Geschöpfen, das Oberhaupt der Gesandten, das Siegel der Propheten (33:40), der Vorzüglichste der Welten, nach dem keiner Prophet ist und dessen Religion weder ausgetauscht noch verändert wird und dass alles, was Muhammad (s.) überbrachte, die offenkundige Wahrheit ist, woran wir glauben, sowie an alle, die vor ihm als Gesandte und Propheten und Beweise Gottes dahinging und dass wir an seine wahrhaftige Schrift glauben: »An die das Falsche weder von vorn noch von hinten herankommt, eine Herabsendung von einem, Der weise und lobenswert ist.« (41:42) Und dass sie der Wächter über alle Schriften ist (5:48) und sie von ihrer Eröffnung bis zu ihrem Schluss wahr ist und wir an ihr Eindeutiges, ihr Mehrdeutiges, ihr Bestimmtes und ihr Allgemeines glauben und an das von ihr Versprochene, das von ihr Angedrohte, das von ihr Aufhebende und das von ihr Aufgehobene und an ihre Berichte und dass keines von den Geschöpfen Gleiches wie sie hervorbringen kann (2:24) und dass der Beleg und Beweis für die Gläubigen nach Muhammad (s.) und der mit den Angelegenheiten der Muslime Beauftragte und sich auf den Qur’an berufende Sprecher und Wissende (Alim) über seine Urteile, sein Bruder und sein Nachfolger und sein Bevollmächtigter ist, der sich bei ihm in der Position befindet, die Aaron bei Moses hatte: Ali, der Sohn des Abu Talib (a.), der Befehlshaber der Gläubigen, der Imam der Gottesfürchtigen, das Oberhaupt der Erleuchteten, der Drohn der Gläubigen und der Vorzüglichste der bevollmächtigten Vormünder nach den Propheten und dass es nach ihm Al-Hasan (a.) und Al-Husain (a.) sind, einer nach dem anderen, bis zum heutigen Tag, die Linie des Gesandten (s.) und ihr wissendster über die Schrift (Qur’an) und den Brauch (Sunnah) und der von ihnen am gerechtesten über den Beschluss waltende und der berechtigste auf das Amt des Imams in jeder Ära und zu jeder Zeit und dass sie die feste Handhabe und rechtleitenden Imame und der Beweis für die Bewohner der Welt sind, bis Gott die Erde und jenen, der sich auf ihr befindet, erbt, denn Er ist der Beste der Erben (21:89) und dass jeder, der sich über sie hinwegsetzt, ein Fehlgeleiteter und Fehlleitender ist, der auf die Wahrheit und Rechtleitung verzichtet und dass sie die Ausleger des Qur’an sind und diejenigen, die mit Aufkärung im Sinne des Gesandten (s.) sprechen und derjenige, der dahinscheidet, wobei er sie nicht erkannte und ihnen nicht nahestand, mit ihren Namen und den Namen ihrer Väter, einen Tod der Unwissenheit (Jahiliyyah) starb und dass die Entsagung, Enthaltsamkeit, die Aufrichtigkeit und die Anstrengung (Ijtihad) zu ihrer Religion gehört und die Rückgabe des Anvertrauten an den Guten und an den Bösen (4:58), die lange Niederwerfung, das Stehen (im Gebet) in der Nacht (17:79), das Vermeiden von verbotenen Dingen und das Warten auf die Erlösung durch Geduld, Darbietung guter Gefährtenschaft, guten Umgang mit dem Nächsten, Aufwand für das Gute, Unterlassen des Herbeiführens von Leid und ein heiteres Gesicht und die Beratung und Barmherzigkeit für die Gläubigen und dass die Teilwaschung (Wudu’) so durchgeführt wird, wie sie Gott in Seiner Schrift befahl und zwar durch das Waschen des Gesichtes und (der Ellenbogen bis) Hände und das Streichen des Kopfes und der Füße (5:6), wobei einmal Pflicht ist und zweimal eine Ergänzung darstellt und wer hinzufügte, sündigte und sich keinen Lohn verdiente und dass die Teilwaschung nicht gebrochen wird, außer durch das Luftlassen, das Urinieren, den Stuhlgang, den Schlaf und die Abseitigkeit (Janabah) und derjenige, der über die Ledersocken strich, von Gott und Seinem Gesandten (s.) und Seiner Schrift abwich und es so ist, dass sich Ali (a.) den Leuten in Bezug auf das Streichens über die Ledersocken widersetzte und Umar zu ihm sprach: »Ich sah doch den Propheten (s.) streichen.« Woraufhin Ali (a.) fragte: »Vor der Offenbarung von Al-Ma’idah oder danach?« Umar antwortete: »Ich weiß nicht.« Ali (a.) sprach: »Ich weiß jedoch, dass Gottes Gesandter (s.) nie über seine Ledersocken strich, nachdem Al-Ma’idah offenbart wurde.« Und dass die Waschung (Ghusl) bei Abseitigkeit (Janabah) und Pollution und nach der Menstruation (Haid) und für denjenigen, der eine Leiche wusch, eine Pflicht ist und dass die Waschung am Freitag (Jum’ah), an den beiden Festtagen (Id), beim Betreten von Mekka und Medina und die Waschung für den Besuch (Ziyarah), die Waschung für den Weihezustand (Ihram), am Tag von Arafah und in der ersten Nacht des Monats von Ramadan und in seiner neunundzwanzigsten und einundzwanzigsten und dreiundzwanzigsten Nacht ein Brauch (Sunnah) ist und dass das Pflichtgebet am Mittag (Zuhr) Verneigungen (Rak’ah) sind, am Nachmittag (Asr) vier Verneigungen, nach Sonnenuntergang (Maghrib) drei Verneigungen, am Abend (Isha’) vier Verneigungen und bei Morgendämmerung (Fajr) zwei Verneigungen. So sind das siebzehn Verneigungen und dass der Brauch (Sunnah) vierunddreißig Verneigungen sind, von denen acht Verneigungen (Rak’ah) vor dem Mittag und acht nach ihm verrichtet werden und vier nach dem Sonnenuntergang und zwei Verneigungen aus dem Sitzen nach Abend (Isha’), welches als eine gerechnet wird und acht nach Mitternacht und das Ungerade (Witr) aus drei Verneigungen besteht und zwei nach dem Ungeraden folgen und dass das Gebet frühzeitig zu verrichten ist und der Vorzug des Gemeinschaftsgebetes vor dem Einzelgebet darin besteht, dass jede Verneigung (Rak’ah) darin tausend Verneigungen (im Einzelgebet) gleich ist und dass du nicht hinter einem Übertreter betest und dich von keinem führen lässt, außer den Anhängern der Führerschaft (Wilayah) und du weder im Fell von Aas noch im Fell von Raubtieren betest und dass die Kürzung (des Gebetes) für vier Parasang vorgesehen ist, vier Botenwege hin und vier Botenwege zurück, zwölf Meilen (23 km) und wenn du kürzt, du (das Fasten) brichst und dass man das Bittgebet im Stehen (Qunut) in vier Gebeten am Morgen, nach Sonnenuntergang, bei Dunkelheit, am Freitag und beim Mittagsgebet spricht und man jedes Bittgebet im Stehen vor dem Verneigen (Ruku’) und nach der Lesung (Qira’ah) spricht und dass das Totengebet fünf Größenbekundungen (Allahu Akbar) beinhaltet und es im Totengebet kein Ausrichten des Friedens (Taslim) gibt, denn der Friedensgruß wird nur (in einem Gebet) mit Verneigung und Niederwerfung ausgerichtet, wobei man für das Totengebet weder eine Verneigung noch Niederwerfung vollzieht und dass das Grab des Toten quadriert und nicht buckelig gemacht wird und dass man »im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen« (Basmalah) im Gebet mit der Eröffnenden der Schrift (Fatihah) laut ausspricht und dass die verpflichtende Abgabe (Zakah) ab jedem 200. Silberling fünf Silberlinge beträgt und für weniger als das keine Pflicht besteht und für das, was ab jedem 40. Silberling an Silberlingen anstieg und für weniger als die vierzig nichts an Pflicht besteht und die Pflicht nicht in Kraft tritt, bis das Jahr verstrichen ist und dass man sie keinem aushändigt, außer den Anhängern der Führerschaft und Erkenntnis und ab jeder 20. Goldmünze eine halbe Goldmünze und das Fünftel (Khums) einmal vom Gesamtvermögen und ein Zehntel (Ushr) vom Weizen, Gerste, Datteln, Rosinen und allem, was man aus der Erde an Korn gewinnt, sobald fünf Wasq erreicht werden, denn dann ist es ein Zehntel davon, wenn mit Regen bewässert wurde, doch wenn mit Eimern bewässert wurde, dann ist es nur die Hälfte eines Zehntels davon, für den Zahlungsunfähigen und den Zahlungsfähigen und man von den Körnern eine und zwei Hände herausnimmt, denn Gott erlegt keinem Wesen etwas auf, außer was es zu leisten vermag und Er verantwortet keine dienende Person für das, was ihre Fähigkeit übersteigt und dass ein Wasq 60 Sa’ sind und ein Sa’ 6 Pfund sind und es 4 Mudd sind und ein Mudd 2 Pfund und 0,25 irakische Pfund sind und Ja’far As-Sadiq (a.) sagte: »Es sind 9 irakische Pfund und 6 medinensische Pfund.« Und dass die Abgabe für das Fastenbrechen (Zakat-ul-Fitr) eine Pflicht für das Oberhaupt pro jede junge oder alte Person und jeden Freien oder Sklaven ist und an Weizen einen halben Sa’ und an Datteln und Rosinen einen Sa’ beträgt und es nicht erlaubt ist, sie denjenigen auszuhändigen, die nicht zu den Anhängern der Führerschaft (Wilayah) gehören, da sie eine Pflicht ist und dass die längste monatliche Blutung zehn Tage andauert und die kürzeste drei Tage und die zwischenzeitlich Menstruierende die Waschung (Ghusl) vollzieht und betet und die Frau in der Monatsblutung das Gebet unterlässt und nicht nachholt und sie das Fasten unterlässt und  nachholt und dass man das Fasten im Monat von Ramadan entsprechend seiner Sichtung vollzieht und es entsprechend seiner Sichtung beendet und es nicht erlaubt ist, das gemeinschaftliche Erquickungsgebet (Tarawih) zu verrichten und das dreitägige Fasten in jedem Monat ein Brauch (Sunnah) ist, für alle zehn Tage, den Donnerstag vom ersten der zehn, den Mittwoch vom mittleren der zehn und den Donnerstag vom letzten der zehn und das Fasten im Sha’ban gut und ein Brauch ist und der Gesandte (s.) sagte: »Sha’ban ist mein Monat und der Monat von Ramadan ist der Monat Gottes.« Und dass wenn du wiederholen solltest, es dir genügt, den Monat von Ramadan verteilt nachzuholen und dass die Pilgerfahrt zum Haus (Gottes) von jenem vollzogen wird, dem ein Weg zu ihr möglich ist und der Weg ist Proviant und ein Reittier und die Pilgerfahrt nicht erlaubt ist, außer in auswärtigem Bestreben (Tamattu’) und es als ansässiger Einzelner und Verband nicht so erlaubt ist, wie es die Allgemeinheit tut und die Weihe (Ihram) nicht ohne die Weihestätten (Miqat) zulässig ist und Gott sagte: »Vollendet die Pilgerfahrt und Wallfahrt für Gott.« (2:196) Und dass die Schlachtung des kastrierten Tieres nicht erlaubt ist, weil es unvollständig ist und sie bei demjenigen erlaubt ist, dem die Testikel zerquetscht wurden und dass die Anstrengung (Jihad) mit einem gerechten Imam (a.) erfolgt und derjenige, der kämpfte, sodass man ihn umbrachte, wobei er sein Vermögen und Hab und Gut und sich selber verteidigte, ein Zeuge (Shahid) ist und dass es nicht erlaubt ist, am Platz der Achtsamkeit einen der Ungläubigen zu töten, mit Ausnahme eines Mörders oder Aggressors und das im Falle, dass du dich nicht gefährdest und ebenso nicht (erlaubt ist) der Verzehr des Besitzes der Leute von den Widersachern (Mukhalif) und auch nicht von anderen außer ihnen und dass die Achtsamkeit (Taqiyyah) für den Platz der Achtsamkeit festgelegt ist und dass es keine Sünde für denjenigen ist, der aus Furcht einen Schwur leistete, um sich dadurch vor Unrecht zu schützen und dass die Scheidung durch den Brauch (Sunnah) erfolgt, den Gott erwähnte und der dem Brauch Seines Gesandten (s.) entspricht und es keine Scheidung ohne Brauch gibt und jede Scheidung, die von der Schrift abweicht, keine Scheidung ist und jede Zusammenkunft (Nikah), welche vom Brauch (Sunnah) abweicht, keine Zusammenkunft ist und dass du nicht nicht mit mehr als vier freien Frauen zur selben Zeit zusammenkommst und wenn die Frau entsprechend dem Brauch (Sunnah) dreimal geschieden wurde, es ihm nicht erlaubt (Halal) ist, bis sie mit einem anderen Partner zusammenkommt und der Befehlshaber der Gläubigen (a.) sagte: »Nehmt euch vor den Frauen in Acht, zu denen man die dreifache Scheidungsformel aussprach, denn sie sind nach wie vor in einer Partnerschaft.« Und man für den Propheten (s.) zu jedem Anlass Segenswünsche (Salawat) äußert, beim Luftlassen und Nießen und anderem außer dem und die Liebe zu denjenigen, die Gott nahestehen und zu denjenigen, die diesen wiederum nahestehen und die Abneigung gegen ihre Feinde und der Abstand von ihnen und ihren Imamen und die Güte zu den Eltern, doch wenn sie Beigesellende sind, dann gehorche ihnen nicht und sei ihnen in dieser Welt ein wohlwollender Gefährte, denn Gott sagt: »Sei Mir und deinen Eltern dankbar, zu Mir ist die Heimkehr, doch wenn die beiden sich um dich bemühen, damit du Mir beigesellst, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht!« (31:15) Und der Befehlshaber der Gläubigen (a.) sagte: »Weder fasteten sie für sie noch beteten sie diese an, sondern sie befahlen ihnen den Ungehorsam zu Gott, woraufhin sie ihnen gehorchten.« Und ich hörte den Gesandten (s.) sagen: »Wer einem Geschöpf im Ungehorsam zu Gott gehorchte, der ist bereits ein Ungläubiger geworden und nahm sich eine Gottheit anstelle Gottes.« Und dass die Tötung des Jungtiers im Bauch durch die Tötung der Mutter legitim ist und dass die Sünden der Propheten kleine sind, die ihnen mit der Prophetie vergeben sind und dass die Pflichten, welche dem entsprechen, was Gott befahl, keine Klage mit sich bringen und dass keiner mit den Eltern und dem Kind erbt, außer der Partner und die Frau und der Anteilbesitzende berechtigter als jener ist, der keinen Anteil hat und (Erbe durch) Blutsverwandtschaft nicht zur Religion Gotte gehört und dass man für das männliche und weibliche Neugeborene ein Tier am siebten Tag opfert und sein Haupt am siebten Tag schert und ihm seinen Namen am siebten Tag gibt und man im Gewicht seines Haars Gold oder Silber am siebten Tag spendet und dass die Taten der Diener erschaffen sind, eine Schöpfung der Vorherbestimmung, keine Schöpfung des in die Existenz Bringens und dass du weder Zwang (Jabr) vertrittst noch Übertragung (Tafwid) und dass Gott den Unschuldigen nicht für das Verbrechen der üblen Person zur Rechenschaft zieht und Gott nicht die Söhne und Kinder für die Sünden der Väter bestraft und Er sagte: »Dass eine Lasttragende nicht die Last einer anderen trägt und dass dem Menschen nichts zusteht außer das, wonach er trachtete.« (53:38-39) Und dass Gott vergibt und nicht Unrecht tut und Gott den Dienern nicht den Gehorsam zu jenem als Pflicht auferlegt, über den Er wusste, dass dieser ihnen Unrecht tut und abkommen lässt und Er keinen Seiner Diener für Seine Entsendung aussucht und auserwählt, über den Er weiß, dass er Unglauben (Kufr) begeht und dem Satan anstelle von Ihm dient und dass die Unterwerfung (Islam) etwas anderes als der Glaube (Iman) ist und jeder Gläubige ein sich Unterwerfender (Muslim), aber nicht jeder sich Unterwerfender ein Gläubiger (Mu’min) ist und der Dieb während des Stehlens kein Gläubiger ist und der Trinker während des Konsumierens eines betrunken machenden Getränks kein Gläubiger ist und derjenige, der ohne Berechtigung dazu ein Wesen tötet, das Gott für verboten (Haram) erklärte, während des Tötens kein Gläubiger ist und die grenzstraftätigen Leute weder Gläubige noch Ungläubige sind und dass Gott keinen Gläubigen zur Hölle fahren lässt, nachdem Er ihm bereits das Paradies und die Ewigkeit darin versprach und Er denjenigen, dem Er auf Grund von Heuchelei, oder Übertretung, oder einer der schweren Sünden, das Feuer zusprach, nicht mit den Gläubigen auferweckt und er nicht zu ihnen gehört und dass die Hölle keinen beherbergt, außer den Ungläubigen (Kafir) und jede Sünde ihren Ausübenden durch ihre Haftung das Feuer zur Herberge macht, sodass er ein Übertreter (Fasiq) ist und ebenso wer ein Beigesellender (Mushrik), oder Ungläubiger (Kafir), oder Heuchler (Munafiq) war, oder eine von den schweren Sünden beging und dass die Fürsprache (Shafa’ah) für diejenigen erlaubt ist, die darum beten, dass Fürsprache gehalten wird und dass das Gebieten des Geziemenden und Untersagen des Verwerflichen mit der Zunge festgelegt ist (7:157) und dass der Glaube (Iman) das Einhalten der Pflichten und Meidung des Verbotenen ist und der Glaube (Iman) das Erkennen im Herzen und Bekennen mit der Zunge und Handeln nach den Säulen ist und dass die Bekundung der Größe Gottes (Allahu Akbar) beim Opferfest (Adha) nach zehn Gebeten erfolgt, beginnend mit dem Mittagsgebet (Zuhr), vom Tag der Schlachtung an und sie beim Fastenende (Fitr) nach fünf Gebeten erfolgt, beginnend mit dem Abendgebet (Maghrib), von der Nacht des Brechens an und dass die Frau mit Wochenbettblutung (Nifas) zwanzig Tage aussitzt, doch nicht mehr als das und wenn sie davor rein wurde, sie dann betet und wenn nicht, sie zwanzig Tage ausharrt. Hierauf vollzieht sie die Waschung (Ghusl) und betet und verfährt gemäß der Handlungsweise der zwischenzeitlich Menstruierenden und dass man an die Bestrafung im Grab glaubt und (an die Engel) Munkar und Nakir und die Auferweckung nach dem Tod und die Abrechnung und die Waage und den Pfad und an die Lossagung von den fehlleitenden Führern und ihren Anhängern und die Annäherung an Gottes Nahestehenden und an das Verbot von Alkohol, ob es sich nun um wenig oder viel davon handelt und dass jedes betrunken machende ein vergorenes ist und seine geringe Menge verboten (Haram) ist, dessen große Menge betrunken macht und auch der Notleidende nicht Alkohol zu sich nimmt, weil es ihn umbringt und an das Verbot von allen Raubtieren mit Fangzahn und allen Vögeln mit Klaue und dass die Milz verboten ist, weil sie Blut ist und der Aal und (tot) auf dem Wasser treibende (Fisch) und der Wels und der Katzenfisch und alles, was keine Schuppen hat und die Vögel, die keinen Kropf haben und dass der Verzehr von allen Eiern erlaubt ist, deren beide Seiten uneben sind und der Verzehr von jenen, deren beide Seiten eben sind, verboten ist und an die Meidung der schweren Sünde, welche folgende sind: Die unberechtigte Tötung einer Seele, die Gott für verboten erklärte, das Trinken von Alkohol, die Ungezogenheit gegenüber den Eltern, die Flucht aus der vorrückenden Armee, der unrechtmäßige Verzehr des Vermögens der Waisen, der Verzehr von Aas, Blut, Schweinefleisch (2:173) und von dem, was man für andere neben Gott weihte, wobei man nicht in Not ist und der Verzehr von Zinsen (3:130) und unrecht Erworbenem (5:62), nachdem darüber Aufklärung erfolgte, der spielende Zeitvertreib, die (betrügerische) Verringerung beim Wiegen und Gewicht, das Beschuldigen von keuschen Frauen, die Unzucht, die Sodomie, die falschen Zeugnisse, das Verzweifeln hinsichtlich dem Geist Gottes, das Hegen von Sicherheit vor der geschmiedeten List Gottes, das Aufgeben der Hoffnung auf die Barmherzigkeit Gottes, der Beistand für jene, die Unrecht begehen und sein Vertrauen in sie zu setzen, der Meineid, das unnötige Verwehren von Rechten, der Hochmut, der Unglaube, die Maßlosigkeit (7:31), die Verschwendung (17:27), die Verheimlichung des Zeugnisses (5:106), die Mittel der Zerstreuung (Lahw), die vom Gedenken an Gott abwenden, wie der Gesang (31:6) und das Saitenspiel und das Beharren auf den kleinen Sünden und so sind dies die Wurzeln der Religion (Usul-ud-Din) und Lob sei Gott, dem Herrn der Welten und Gottes Segen und Frieden seien auf Seinem Propheten und dessen Familie.” [Tuhaf-ul-Uqul von Al-Harrani, Seite 305 – 311]

عن الفضل بن سهل عن علي بن موسى الرضا عليه السلام أنه قال له: إني أحب أن تجمع لي من الحلال والحرام والفرائض والسنن، فإنك حجة الله على خلقه ومعدن العلم. فدعا الرضا عليه السلام بدواة وقرطاس، وقال عليه السلام للفضل: اكتب بسم الله الرحمن الرحيم حسبنا شهادة أن لا إله إلا الله، أحدا صمدا، لم يتخذ صاحبة ولا ولدا، قيوما سميعا، بصيرا، قويا، قائما باقيا، نورا، عالما لا يجهل، قادرا لا يعجز، غنيا لا يحتاج عدلا لا يجور، خلق كل شئ، ليس كمثله شئ، لا شبه له ولا ضد ولا ند ولا كفو. وأن محمدا عبده ورسوله وأمينه وصفوته من خلقه، سيد المرسلين وخاتم النبيين وأفضل العالمين، لا نبي بعده ولا تبديل لملته ولا تغيير. وأن جميع ما جاء به محمد صلى الله عليه وآله أنه هو الحق المبين، نصدق به وبجميع من مضى قبله من رسل الله وأنبيائه وحججه. ونصدق بكتابه الصادق لا يأتيه الباطل من بين يديه ولا من خلفه تنزيل من حكيم حميد وأنه كتاب المهيمن على الكتب كلها وأنه حق من فاتحته إلى خاتمته نؤمن بمحكمه ومتشابهه وخاصه وعامه ووعده ووعيده وناسخه ومنسوخه وأخباره لا يقدر واحد من المخلوقين أن يأتي بمثله وأن الدليل والحجة من بعده على المؤمنين والقائم بأمور المسلمين والناطق عن القرآن والعالم بأحكامه أخوه وخليفته ووصيه والذي كان منه بمنزلة هارون من موسى علي بن أبي طالب عليه السلام أمير المؤمنين وإمام المتقين وقائد الغر المحجلين يعسوب المؤمنين وأفضل الوصيين بعد النبيين. وبعده الحسن والحسين عليهما السلام، واحدا بعد واحد إلى يومنا هذا عترة الرسول وأعلمهم بالكتاب والسنة وأعدلهم بالقضية وأولاهم بالامامة في كل عصر وزمان وأنهم العروة الوثقى وأئمة الهدى والحجة على أهل الدنيا حتى يرث الله الارض ومن عليها وهو خير الوارثين وأن كل من خالفهم ضال مضل، تارك للحق والهدى. وأنهم المعبرون عن القرآن الناطقون عن الرسول بالبيان، من مات لا يعرفهم ولا يتولاهم بأسمائهم وأسماء آبائهم مات ميتة جاهلية وأن من دينهم الورع والعفة والصدق والصلاح والاجتهاد وأداء الامانة إلى البر والفاجر وطول السجود والقيام بالليل واجتناب المحارم وانتظار الفرج بالصبر وحسن الصحبة وحسن الجوار وبذل المعروف وكف الاذى وبسط الوجه والنصيحة والرحمة للمؤمنين. والوضوء كما أمر الله في كتابه غسل الوجه واليدين ومسح الرأس والرجلين واحد فريضة واثنان إسباغ ومن زاد أثم ولم يوجر ولا ينقض الوضوء إلا الريح والبول والغائط والنوم والجنابة. ومن مسح على الخفين فقد خالف الله ورسوله وكتابه ولم يجز عنه وضوءه وذلك أن عليا عليه السلام خالف القوم في المسح على الخفين. فقال له عمر: رأيت النبي صلى الله عليه واله يمسح. فقال علي عليه السلام: قبل نزول سورة المائدة أو بعدها ؟ قال لا أدري قال علي عليه السلام: لكني أدري أن رسول الله صلى الله عليه واله لم يمسح على خفيه مذ نزلت سورة المائدة والاغتسال من الجنابة والاحتلام والحيض وغسل من غسل الميت فرض. والغسل يوم الجمعة والعيدين ودخول مكة والمدينة وغسل الزيارة وغسل الاحرام ويوم عرفة وأول ليلة من شهر رمضان وليلة تسع عشرة منه وإحدى وعشرين وثلاث وعشرين منه سنة وصلاة الفريضة: الظهر أربع ركعات والعصر أربع ركعات والمغرب ثلاث ركعات. والعشاء الآخرة أربع ركعات والفجر ركعتان، فذلك سبع عشرة ركعة والسنة أربع وثلاثون ركعة منها ثمان قبل الظهر، وثمان بعدها، وأربع بعد المغرب، وركعتان من جلوس بعد العشاء الآخرة تعد بواحدة وثمان في السحر والوتر ثلاث ركعات وركعتان بعد الوتر والصلاة في أول الاوقات وفضل الجماعة على الفرد كل ركعة بألفي ركعة ولا تصل خلف فاجر ولا تقتدي إلا بأهل الولاية. ولا تصل في جلود الميتة ولا جلود السابع. والتقصير في أربع فراسخ، بريد ذاهبا وبريد جائيا اثنا عشر ميلا وإذا قصرت أفطرت والقنوت في أربع صلوات في الغداة والمغرب والعتمة ويوم الجمعة وصلاة الظهر وكل القنوت قبل الركوع وبعد القراءة والصلاة على الميت خمس تكبيرات وليس في صلاة الجنائز تسليم لان التسليم في الركوع والسجود وليس لصلاة الجنازة ركوع ولا سجود ويربع قبر الميت ولا يسنم والجهر ببسم الله الرحمن الرحيم في الصلاة مع فاتحة الكتاب والزكاة المفروضة من كل مائتي درهم خمسة دراهم ولا تجب في ما دون ذلك وفيما زاد في كل أربعين درهما درهم ولا تجب فيما دون الاربعينات شئ ولا تجب حتى يحول الحول. ولا تعطى إلا أهل الولاية والمعرفة. وفي كل عشرين دينارا نصف دينار والخمس من جميع المال مرة واحدة والعشر من الحنطة والشعير والتمر والزبيب وكل شئ يخرج من الارض من الحبوب إذا بلغت خمسة أو سق ففيه العشر إن كان يسقى سيحا وإن كان يسقى بالدوالي ففيه نصف العشر للمعسر والموسر وتخرج من الحبوب القبضة والقبضتان لان الله لا يكلف نفسا إلا وسعها ولا يكلف العبد فوق طاقته والوسق ستون صاعا والصاع ستة أرطال وهو أربعة أمداد والمد رطلان وربع برطل العراقي وقال الصادق عليه السلام: هو تسعة أرطال بالعراقي وستة أرطال بالمدني وزكاة الفطر فريضة على رأس كل صغير أو كبير، حر أو عبد من الحنطة نصف صاع ومن التمر والزبيب صاع ولا يجوز أن تعطى غير أهل الولاية، لانها فريضة وأكثر الحيض عشرة أيام وأقله ثلاثة أيام والمستحاضة تغتسل وتصلي. و الحائض تترك الصلاة ولا تقضي، وتترك الصيام وتقضيه ويصام شهر رمضان لرؤيته ويفطر لرؤيته ولا يجوز التراويح في جماعة وصوم ثلاثة أيام في كل شهر سنة من كل عشرة أيام يوم خميس من العشر الاول والاربعاء من العشر الاوسط. والخميس من العشر الآخر وصوم شعبان حسن وهو سنة وقال رسول الله صلى الله عليه وآله: شعبان شهري وشهر رمضان شهر الله وإن قضيت فائت شهر رمضان متفرقا أجزءك وحج البيت من استطاع إليه سبيلا والسبيل زاد وراحلة ولا يجوز الحج إلا متمتعا ولا يجوز الافراد والقران الذي تعمله العامة والاحرام دون الميقات لا يجوز قال الله: وأتموا الحج والعمرة لله ولا يجوز في النسك الخصي لانه ناقص ويجوز الموجوء والجهاد مع إمام عادل ومن قاتل فقتل دون ماله ورحله ونفسه فهو شهيد ولا يحل قتل أحد من الكفار في دار التقية إلا قاتل أو باغ وذلك إذا لم تحذر على نفسك ولا أكل أموال الناس من المخالفين وغيرهم والتقية في دار التقية واجبة. ولا حنث على من حلف تقية يدفع بها ظلما عن نفسه والطلاق بالسنة على ما ذكر الله جل وعز وسنة نبيه صلى الله عليه واله ولا يكون طلاق بغير سنة وكل طلاق يخالف الكتاب فليس بطلاق وكل نكاح يخالف السنة فليس بنكاح ولا تجمع بين أكثر من أربع حرائر وإذا طلقت المرأة ثلاث مرات للسنة لم تحل له حتى تنكح زوجا غيره وقال أمير المؤمنين عليه السلام: اتقوا المطلقات ثلاثا فإنهن ذوات أزواج والصلاة على النبي صلى الله عليه واله في كل المواطن عند الرياح والعطاس وغير ذلك وحب أولياء الله وأوليائهم وبغض أعدائه والبراءة منهم ومن أئمتهم وبر الوالدين وإن كانا مشركين فلا تطعهما وصاحبهما في الدنيا معروفا لان الله يقول: اشكر لي ولوالديك إلي المصير وإن جاهداك على أن تشرك بي ما ليس لك به علم فلا تطعهما قال أمير المؤمنين عليه السلام: ما صاموا لهم ولا صلوا ولكن أمروهم بمعصية الله فأطاعوهم، ثم قال: سمعت رسول الله صلى الله عليه واله يقول: من أطاع مخلوقا في غير طاعة الله جل وعز فقد كفر واتخذ إلها من دون الله وذكاة الجنين ذكاة امه وذنوب الانبياء صغار موهوبة لهم بالنبوة والفرائض على ما أمر الله لا عول فيها ولا يرث مع الوالدين والولد أحد إلا الزوج والمرأة وذو السهم أحق ممن لا سهم له وليست العصبة من دين الله والعقيقة عن المولود الذكر والانثى يوم السابع. ويحلق رأسه يوم السابع. ويسمى يوم السابع ويتصدق بوزن شعره ذهبا أو فضة يوم السابع. وأن أفعال العباد مخلوقة خلق تقدير لا خلق تكوين ولا تقل بالجبر ولا بالتفويض، ولا يأخذ الله عزوجل البرئ بجرم السقيم ولا يعذب الله الابناء والاطفال بذنوب الآباء وإنه قال: ولا تزر وازرة وزر اخرى وأن ليس للانسان إلا ما سعى والله يغفر ولا يظلم ولا يفرض الله على العباد طاعة من يعلم أنه يظلمهم و يغويهم ولا يختار لرسالته ويصطفي من عباده من يعلم أنه يكفر ويعبد الشيطان من دونه وأن الاسلام غير الايمان وكل مؤمن مسلم وليس كل مسلم مؤمنا لا يسرق السارق حين يسرق وهو مؤمن ولا يشرب الشارب حين يشرب الخمر وهو مؤمن ولا يقتل النفس التي حرم الله بغير الحق وهو مؤمن وأصحاب الحدود لا بمؤمنين ولا بكافرين وأن الله لا يدخل النار مؤمنا وقد وعده الجنة والخلود فيها ومن وجبت له النار بنفاق أو فسق أو كبيرة من الكبائر لم يبعث مع المؤمنين ولا منهم ولا تحيط جهنم إلا بالكافرين وكل إثم دخل صاحبه بلزومه النار فهو فاسق ومن أشرك، أو كفر، أو نافق، أو أتى كبيرة من الكبائر والشفاعة جائزة للمستشفعين. والامر بالمعروف والنهي عن المنكر باللسان واجب والايمان أداء الفرائض واجتناب المحارم والايمان هو معرفة بالقلب وإقرار باللسان وعمل بالاركان والتكبير في الاضحى خلف عشر صلوات يبتدأ من صلاة الظهر من يوم النحر وفي الفطر في خمس صلوات يبتدأ بصلاة المغرب من ليلة الفطر والنفساء تقعد عشرين يوما لا أكثر منها فإن طهرت قبل ذلك صلت وإلا فإلى عشرين يوما ثم تغتسل وتصلي وتعمل عمل المستحاضة ويؤمن بعذاب القبر ومنكر ونكير والبعث بعد الموت والحساب والميزان والصراط والبراءة من أئمة الضلال وأتباعهم والموالات لاولياء الله وتحريم الخمر قليلها وكثيرها وكل مسكر خمر وكل ما أسكر كثيره فقليله حرام والمضطر لا يشرب الخمر فإنها تقتله وتحريم كل ذي ناب من السباع وكل ذي مخلب من الطير وتحريم الطحال فإنه دم والجري والطافي والمارماهي والزمير وكل شئ لا يكون له قشور ومن الطير ما لا تكون له قانصة ومن البيض كل ما اختلف طرفاه فحلال أكله وما استوى طرفاه فحرام أكله واجتناب الكبائر وهي قتل النفس التي حرم الله وشرب الخمر وعقوق الوالدين والفرار من الزحف وأكل مال اليتامى ظلما وأكل الميتة والدم ولحم الخنزير وما اهل به لغير الله من غير ضرورة به وأكل الربا والسحت بعد البينة والميسر والبخس في الميزان والمكيال وقذف المحصنات والزنا واللواط والشهادات الزور واليأس من روح الله والامن من مكر الله والقنوط من رحمة الله ومعاونة الظالمين والركون إليهم واليمين الغموس وحبس الحقوق من غير عسر والكبر والكفر والاسراف والتبذير والخيانة وكتمان الشهادة والملاهي التي تصد عن ذكر الله مثل الغناء وضرب الاوتار والاصرار على الصغاير من الذنوب فهذا أصول الدين والحمد لله رب العالمين وصلى الله على نبيه وآله وسلم تسليما

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Kommentar:

Wir distanzieren uns von der inkorrekten Lehre, dass die Wurzeln der Religion (Usul-ud-Din) fünf sind. Die Wurzel der Wurzeln sind die Unfehlbaren [hier!].

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