Ruhullah Al-Khumaini sagte:
يجب أن يكون الفقيه إيرانيّا فلا يكون من خارج البلد
„Es ist Pflicht (Wajib), dass das juristische Oberhaupt (Faqih) ein Iraner ist und nicht von außerhalb des Landes stammt.” [Qabasat Min Sirati l-Imami l-Khumaini, Band 5, Seite 422]
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