„Von Umm Salamah, der Gemahlin des Propheten (s.), dass sie es pflegte zu sagen: ﴾Die übrigen Gemahlinnen des Propheten (s.) verweigerten es, dass jemand zu ihnen durch dieses Säugen hereinkommt und sie sprachen zu A’ishah: »Bei Gott, wir sehen das lediglich als eine Erlaubnis, die Gottes Gesandter (s.) ausschließlich Salim erteilte.« Darum kommt weder jemand durch dieses Säugen zu uns herein noch sind wir der Auffassung.﴿” [Fath-ul-Mun’im, Band 5, Seite 619]
„A’ishah war der Auffassung, dass das Säugen des Erwachsenen ein verwandtschaftliches Verhältnis zu ihm herstellt und tatsächlich säugte sie einen Burschen, der es pflegte, zu ihr hereinzukommen, während es die übrigen Mütter der Gläubigen ablehnten, wie das aus der zwölften und dreizehnten Überlieferung hervorgeht.” [Fath-ul-Mun’im, Band 5, Seite 622]