„So steht nun fest, dass der Vers (2:143) erfordert, dass die islamische Weltgemeinschaft für das Zeugnis im Diesseits bekräftigt wird und das erfordert, dass wenn die Gesamtheit der islamischen Weltgemeinschaft etwas kundtut, ihre Aussage ein Beweis ist und mit unserer Aussage, dass der Konsens ein Beweis ist, ist nichts anderes als das gemeint.“ [At-Tafsir-ul-Kabir, Band 4, Seite 112]
„Von den Rafiditen wurde angeführt, dass damit (4:59) die unfehlbaren Imame gemeint sind und da die Aussagen der islamischen Weltgemeinschaft zur Auslegung dieses Verses auf diese Punkte beschränkt sind und die Aussage, die ihr befürwortet, außerhalb dieser befindlich ist, ist jenes mit Konsens der islamischen Weltgemeinschaft falsch.“ [At-Tafsir-ul-Kabir, Band 10, Seite 149]
„Der Vers (2:143) deutet darauf hin, dass derjenige, von dem Unglaube zutage tritt, – wie die Anthropomorphisten, die Kharijiten und die Rafiditen, – nicht dem Konsens angerechnet wird, da Gott lediglich demjenigen das Zeugnis zusprach, den Er als unbescholten und gut beschrieb.“ [At-Tafsir-ul-Kabir, Band 4, Seite 113]
Kommentar:
Wenn sich die gesamte islamische Weltgemeinschaft darin einig ist, dass mit dem 59. Vers der 4. Sure An-Nisa’ nicht die unfehlbaren Imame gemeint sind, dann sind Imamiten folglich kein Teil der islamischen Weltgemeinschaft, da sich mit ihnen kein Konsens darüber ergeben kann. Erst mit ihrem Ausschluss kann man von einem Konsens sprechen. Ar-Razi gehörte der shafi’itischen Schule an und war ash’aritischer Theologe [hier!]. Somit war er weder Salafi, noch Wahhabite, noch Zionist. Dass lediglich diese gegen eine Einheit wären, ist eine Unwahrheit.