Muhammad At-Tusi (995 - 1067)

At-Tusi erlaubt den Verzehr von Tieren, die von Nicht-Schiiten geschlachtet worden sind

Muhammad Ibn Hasan At-Tusi schreibt:

الْـمُـخَـالِـفُ لِآلِ مُـحَـمَّـدٍ عَـلَـيْـهِـمُ الـسَّـلَامُ عَـلَـى ضَـرْبَـيْـنِ ضَـرْبٌ يَـحِـلُّ أَكْـلُ ذَبَـائِـحِـهِـمْ وَهُـمُ الَّـذِيـنَ لَا يُـعَـادُونَ آلَ مُـحَـمَّـدٍ عَـلَـيْـهِـمُ الـسَّـلَامُ وَيُـظْـهِـرُونَ مَـوَدَّتَـهُـمْ وَالـثَّـانِـي لَا تَـحِـلُّ ذَبِـيـحَـتُـهُـمْ وَهُـمُ الْـخَـوَارِجُ وَمَـنْ ضَـارَعَـهُـم مِّـن مُّـبْـغِـضِـي آلِ مُـحَـمَّـدٍ عَـلَـيْـهِـمُ الـسَّـلَامُ

Vom Widersacher (Mukhalif) der Familie von Muhammad (a.) gibt es zwei Arten. Von einer Art ist der Verzehr ihres Geschlachteten erlaubt (Halal) und sie sind diejenigen, welche die Familie von Muhammad (a.) nicht anfeinden und Zuneigung zu ihnen zeigen und von der zweiten ist ihr Geschlachtetes nicht erlaubt und sie sind die Kharijiten und andere wie sie, welche die Familie von Muhammad (s.) hassen.“ [Tahdhib-ul-Ahkam, Band 9, Seite 81]

Kommentar:

Diese Ansicht ist nicht mit dem Standpunkt vereinbar, dass man lediglich Fleisch von Tieren verzehren darf, die von Schiiten geschächtet worden sind [hier!].

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