Muhammad Al-Faid Al-Kashani schreibt:
ومن المعاصي النظر في أحكام النجوم للحكم بها والكهانة والسحر والقيافة والشعبذة وفي الحديث: إياكم وتعلم النجوم إلا ما يهدى به في بر أو بحر فإنها تدعو إلى الكهانة, المنجم كالكاهن والكاهن كالساحر والساحر كالكافر والكافر في النار, وفي آخر: والمنجم معلون والساحر ملعون, وفي آخر: من تكهن أو تكهن له فقد بريء من دين محمد, وأنكر ابن طاووس حديث ذم التنجيم وجوز فعله, وللناس في هذا الباب كلمات سخيفة وتقييدات باردة, والذي يظهر لي من النصوص أن الإخبار بالمغيبات على سبيل البت حرام, إلا لنبي أو وصي نبي, وعلى سبيل التفاؤل جائز
„Zu den Sünden gehört die Erwägung in den Urteilen der Sterne, um durch sie zu einem Urteil zu kommen und die Wahrsagerei, Zauberei, Aufspürung und Gaukelei und in einem Ausspruch (Hadith) steht: ﴾Hütet euch davor, über die Sterne zu erfahren, außer das, wodurch man an Land oder auf dem Meer den Weg findet, denn sie veranlassen zur Wahrsagerei. Der Sterndeuter ist wie ein Wahrsager und der Wahrsager ist wie ein Zauberer und der Zauberer ist wie ein Ungläubiger und der Ungläubige landet im Feuer.﴿ Und in einem anderen steht: ﴾Der Sterndeuter ist verflucht und der Zauberer ist verflucht.﴿ Und in einem anderen steht: ﴾Wer Wahrsagerei betrieb oder für sich Wahrsagerei betreiben ließ, der hat Abstand (Bara’ah) von der Religion von Muhammad (s.) genommen.﴿ Und Ibn Tawus stellte den Ausspruch in Abrede, der die Sterndeutung missbilligt und erlaubte die Anwendung davon und die Leute haben dafür lächerliche Aussagen und stumpfsinnige Einschränkungen und das, was für mich aus den Textbelegen hervorgeht, besteht darin, dass die feste Bekanntgabe von Verborgenem verboten ist, außer für einen Propheten oder den Bevollmächtigten eines Propheten und in der Form von Hoffnung ist sie zulässig.“ [Minhaj-un-Najah, Seite 102]
Kommentar:
Ibn Tawus († 1266) zählt zu den imamitischen Gelehrten [hier!].