Muhammad At-Tusi schreibt:
وَيُـکْـرَهُ نِـکَـاحُ جَـمِـيـعِ الـسُّـودَانِ مِـنَ الـزِّنْـجِ وَغَـيْـرِهِـمْ إِلَّا الـنُّـوْبَـةَ خَـاصَّـةً وَيُـکْـرَهُ الـتَّـزْوِيـجُ بِـالْأَکْـرَادِ وَيُـکْـرَهُ تَـزْوِيـجُ الْـمَـجْـنُـونَـةِ وَلَا بَـأْسَ بِـوَطْـئِـهَـا بِـمِـلْـکِ الْـيَـمِـيـنِ، غَـيْـرَ أَنَّـهُ لَا يَـطْـلُـبُ وَلَـدَهَـا
„Die Heirat mit allen Dunkelfarbigen von den Sansibaren und anderen ist unerwünscht, mit besonderer Ausnahme der Nubier und die Verheiratung mit den Kurden ist unerwünscht (Makruh) und die Verheiratung mit einer Geisteskranken ist unerwünscht und als Sklavin besteht kein Problem im Beischlaf mit ihr, jedoch trachtet man nicht nach einem Kind mit ihr.“ [An-Nihayah, Seite 464]
Kommentar:
Al-Hilli († 1325) schließt sich dem an [hier!].